JUD
"La pendaison" (Die Hinrichtung) Blatt Nr. 11 aus der um 1631/33 veröffentlichten 18-teiligen Reihe »Les Grandes Misères de la guerre« von Jacques Callot (1592-1635; siehe dazu ► WIKIPEDIA).
"The Drumhead Court Martial" (Das Trommelfell-Kriegsgericht - Szene aus dem Englischen Bürgerkrieg [1642-1649]) Gemälde von John Pettie (1839–1893) in der Sammlung der »Mappin Art Gallery« (Sheffield Museums, Sheffield, UK). (Quelle: ► »ArtUK«)
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Judikative
Die "Judikative" (von lat.: "iudicare"; richten, urteilen, das Recht sprechen) ist neben der
Legislative (gesetz-gebende Gewalt) und der
Exekutive (ausführende Gewalt) eine der drei Gewalten eines geregelten
Staats-Systems.
Als Judikative wird die Gewalt bezeichnet, die im Rahmen des
Rechts-Schutzes – im Verlauf der Rechts-Findung bzw. in der Form der Rechts-Sprechung als Ergebnis eines
Gerichts-Prozesses – mittels dem von der Legislative (als gesetz-gebende Gewalt) abgestimmten, ausgefertigten und verkündeten
Gesetz im Fall von Gesetzes-Verstößen bzw. im Streit- oder
Konflikt-Fall ein
Urteil fällt. Die formelle Rechts-Kraft dieses Urteils tritt ein, wenn keine der am Prozess unmittelbar beteiligten oder mittelbar davon betroffenen Parteien innerhalb bzw. bis zum Ablauf einer fest-gesetzten Frist ein sog. Rechts-Mittel (bspw. eine Berufung oder Revision durch eine
Staats- oder Rechts-Anwaltschaft) vorbringt oder einreicht. In der Regel leitet ein rechts-kräftiges Urteil ein
Straf- oder Verwaltungs-Verfahren ein, zu dessen Wahrung oder Durchsetzung, Vollziehung oder Vollstreckung die Exekutive (als ausführende Gewalt) mittels eines rechts-kräftigen Beschlusses bevollmächtigt bzw.
beauftragt wird.
Im Ideal-Fall besteht die Judikative aus unabhängigen Gerichten, die auf sämtliche gesellschaftlichen Teil-Bereiche einer Gemeinschaft oder Bevölkerung ausgerichtet sind und durch ihr Wirken das soziale Zusammenleben – zwischenmenschliche Beziehungen, Interaktionen und alltägliche Verhaltensweisen etc. – regeln. Die diesen Gerichten vorsitzenden
Richter, die auf ein grundsätzlich maßgebliches Gesetz wie bspw. eine
Verfassung vereidigt wurden, sind einzig dem geltenden Gesetz -, dem daraus resultierenden Recht jedoch nicht den von anderen Staats-Organen oder Institutionen erteilten Weisungen oder Einflussnahmen
verpflichtet. Im Zweifels- oder Präzedenz-Fall können übergeordnete Instanzen – Oberste Gerichtshöfe oder das Verfassungs-Gericht – einen Fall an sich ziehen oder ein bereits rechts-kräftiges Urteil
"kassieren".
... siehe dazu ausführlich WIKIPEDIA
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Königreich Preussen um 1753. "Auditeur." Abbildung aus der Serie: »Die Armee Friedrichs des Großen in ihrer Uniformierung« von Adolph (von) Menzel. (Quelle: ► Eigene Sammlung)
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JUN Portrait eines Feld-Herren im Harnisch mit Pagen Gemälde von Peter Paul Rubens (1577-1640) (Quelle: ► »Christie's«)
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Junker
Als "Junker" (vom mhd.: Juncherre; der junge Herr) wurden seit Beginn des 16. Jahrhunderts im deutschen Sprach-Raum die Söhne des niederen oder einfachen Adels bzw. junge Edel-Männer ohne Titel bezeichnet, die zum Erwerb von Wissen und Erfahrung – insbesondere zum Aufbau bzw. zur Festigung persönlicher Beziehungen – ähnlich den (Schild-)
Knappen der
Ritter traditionell etwa ab einem Alter von 14 Jahren in den Hof-Dienst ihres oder eines verbundenen Landes-Fürsten traten und hier als Pagen oder "Kammer-Junker" mit einer Reihe von Pflichten und Verantwortungen betraut wurden. Die Ritter, die ihre Einkünfte zum größten Teil aus den Erträgen ihres von Pächtern, freien oder unfreien Bauern bewirtschafteten Grund-Besitzes bezogen und angesichts scheinbar ewig währender
Fehden, dauernder
Kriege aber auch infolge der Stadt-Flucht ihrer Untertanen zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten gerieten, sahen sich in Wahrung aristokratischer Familien-Geflechte und Sicherung macht-politischer Einfluss-Bereiche gezwungen, ihren nicht-erstgeborenen Söhnen eine kirchliche oder wissenschaftliche, diplomatische oder
militärische Lauf-Bahn zu eröffnen: Als Fahnen-Junker an der Seite eines erfahrenen
Offiziers begannen die Junioren ihre zwei- bis drei-jährige militärische Lehre. Nach Abschluss der
Ausbildung dienten die später als
Kadetten bezeichneten Offiziers-Schüler für mindestens ein Jahr als
Fähnrich in der
Infanterie oder als
Standarten-Junker bzw.
Kornett in der
Kavallerie. Bemerkenswert ist der Stück-Junker der Arkeley, der in der militär-historischen Betrachtung mehr als Geselle oder Lehrling seines aus dem bürgerlichen Stand stammenden Meisters (siehe dazu
Geschütz- bzw.
Büchsen- oder Stück-Meister) zu sehen ist; was begründet, das in der späteren Truppen-Gattung der
Artillerie auch Nicht-Adelige ein
Offiziers-Patent erhalten konnten.
Zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Begriff "Junker" von liberal-demokratisch und später auch den sozialistisch eingestellten Abgeordneten als Schmäh-Bezeichnung für den sog. ostelbischen Land-Adel verwendet, deren Angehörige – hauptsächlich im schlesisch-preussischen Raum ansässig – in feudal-reaktionärer Gesinnung bestrebt waren, das Dreiklassen-Wahlrecht abzuschaffen und ihre Bauern und Pächter wieder in Abhängigkeiten ähnlich der im Jahr 1810 endgültig abgeschafften Leibeigenschaft zu drängen.
Gemäß der »Anordnung des Deutschen Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten« (siehe dazu »Anordnung des Bundespräsidenten« vom 30. August 2021) werden
Zeit-Soldaten in der
Dienst-Stellung "Offizier-Anwärter der Bundeswehr" noch heute zum Fahnen-Junker ernannt, der im
Dienst-Grad der
Rang-Klasse der
Unteroffiziere angehört.
... siehe dazu ausführlich WIKIPEDIA
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 Junger Edelmann mit drei Pferden und einem Diener vor einem Bauernhaus... Gouache von Johann Georg Pforr (1745-1798) (Quelle ► Digitale Sammlung; Städel Museum; Frankfurt a.M.)
 Fahnen-Junker des russischen Dragoner-Regiments Kargopol um 1812. Abbildung aus der Serie ► »Русская армия 1812 г.« (Die russische Armee 1812) (Quelle: Eigene Sammlung)
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