GAE |
Gaertner, Johann Philipp Eduard
Deutscher Dekorations- und Porzellan-Maler, später erfolgreicher Architektur-, Historien- und Landschaftsmaler.
* 2. Juni 1801 in Berlin; † 22. Februar 1877 in Zechlin bei Rheinsberg
... mehr zum Thema: KARTEI der Historien-Malerei
... siehe dazu ausführlich WIKIPEDIA
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 Eduard Gaertner Selbstportrait |
GEB |
Gebrauchs-Waffen
Gebrauchs-Waffen bilden ein Gebiet der
Waffen.
Als Gebrauchs-Waffen (auch Hand- oder Nahkampf-Waffen, früher Trutz-Waffen) werden alle Arten von Waffen oder waffenähnliche Gegenstände bezeichnet, die im Kampf "Mann gegen Mann" als unterstützendes Mittel Verwendung finden (gebraucht werden) können. Gebrauchs-Waffen werden von Einzel-Personen für
Wach- und Schutz-Dienste bzw. Jagd- und Sport-Zwecke am Mann mitgeführt und im Sinn einer
Ausbildung bzw. im Fall von Angriff und/oder
Verteidigung zum Einsatz gebracht. Gebrauchs-Waffen sind somit Teil der persönlichen Ausrüstung.
Den Gebrauchs-Waffen zugeordnet werden folgende Komplexe:
Kriterien einer Gebrauchs-Waffe sind:
- geringes Eigen-Gewicht
- leicht und sicher transportabel
- schnelle Einsatz-Bereitschaft
- spezifische Bedienungs-Motorik
- einfache Handhabung
- zuverlässige Funktion
- verletzende bzw. tödliche Wirkung
Werden Gebrauchs-Waffen an Angehörige von militärischen oder para-militärischen Einheiten ausgegeben, spricht man offiziell von
Ordonnanz-Waffen. Werden Gebrauchs-Waffen an Bedienstete von staatlichen bzw. halb-staatlichen Einrichtungen oder Angestellte von privat-rechtlichen Organisationen ausgegeben, spricht man offiziell von
Dienst-Waffen. Waffen, die speziell für die Anforderungen der Jagd gefertigt wurden bzw. einzig bei der Jagd Verwendung finden, werden als
Jagd-Waffen bezeichnet. Waffen, die zum Zweck des sportlichen Trainings oder für Wettkämpfe gefertigt, optimiert oder modifiziert wurden, werden als Sport-Waffen bezeichnet.
Gebrauchs-Waffen kommen somit nicht unbedingt im Rahmen von kriegerischen Auseinandersetzungen zum Einsatz sondern dienen im alltäglichen Gebrauch in erster Linie Kräften mit militärischen Befugnissen oder polizeilichen Hoheits-Rechten zur Wahrung der öffentlichen Ordnung, Durchsetzung von Recht und Gesetz bzw. Sicherung der Zivil-Gesellschaft. Darüber hinaus werden Gebrauchs-Waffen (legal oder illegal) aber auch von Privat-Personen mit besonderem "Sicherheits- und Schutz-Bedürfnis" oder Vertretern des kriminellen Milieus bei der Durchführung von Straf-Taten geführt.
... mehr zum Thema: KATEGORISIERUNG der Waffen
... siehe dazu ausführlich WIKIPEDIA
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GEN
Profos Abbildung aus der Serie: »Heereszug der Landsknechte« von Erhard Schoen (1491-1542) (Quelle: ► »zeno.org«)
"Hinrichtung auf dem Schlachtfeld" Illustration von Jost Amman (1539-1591) für das Werk »Kriegßbuch« - 3. Teil, Seite 32: "Von Schultheiß und Gericht" von Leonhard Fronsperger (1520-1575; im Jahr 1566 bzw. während des Ersten österreichischen Türken-Krieges zum Feldgerichts-Schultheiß ernannt). (Quelle: ► »museum-digital:hessen« [Sammlung »Museum für Sepulkralkultur« Kassel, GER]; online komplett verfügbar ► in der »Bayerische Staatsbibliothek«)
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General-Profoss (auch "General-Gewaltiger")
Mit der Expansion des
fränkischen Reiches, das nach dem Untergang des west-römischen Reiches (siehe dazu Wikipedia) aus der Vereinigung der Sal- und Rhein-Franken unter dem Merowinger Chlodwig I. (466-511, ab 509 König; siehe dazu Wikipedia) in den Jahren um 500 hervor-gegangen war und zwischen dem 6. und 8. Jahrhundert die in den rechts-rheinischen Gebieten lebenden freien
germanischen Stämme zwischen Weser und Elbe (Sachsen, Thuringer, Bajuwaren etc.) weitest-gehend unterworfen hatte, wurde auch das traditionelle
Thing der Germanen – die öffentliche Versammlung freier Männer zur Entscheidungs-Findung, Rechts-Sprechung und Urteils-Verkündung – durch die wohl ab dem Jahr 507 in Anlehnung an das spät-römische
Soldaten-Recht verfasste "Lex Salica" verdrängt. Diese Sammlung von Fall-Beispielen, die konkrete Straf-Taten beschreibt, die Palette der zu verhängenden Geld-Bußen oder Leib- und Lebens-Strafen benennt und in rund 300-jähriger Dokumentation stetig ergänzt wurde, beendete mit ihrer Einführung das germanische Gewohnheits-Recht. Zur Verwaltung der gewonnenen Provinzen setzten die Franken, die als vormalige
"Foederati" Roms zentrale Elemente der spät-römischen Verwaltung übernommen hatten, sog.
"Prévôten" ein (siehe dazu auch
Prätoren), die den Vorsitz in den Rats-Versammlungen der Gemeinden und zusammen mit den
Schöffen auch die Rechts-Sprechung in den Gerichts-Verhandlungen übernahmen. Mit dem Zivil-Amt des "Schultheiß" (von mndt.: Schult(h)eite; "Befehlender, der die Schuld heischt") endete dann auch die politische Selbst-Bestimmung.
Nach der Teilung des Franken-Reiches entwickelte sich aus dem fränkischen Prévôte in den
Aufgeboten der frühen deutschen Klein-Staaten der sog.
"Provoost" (auch Provost, später Profoss). Dieser Militär-Beamte, der bei Ausrufung der sog.
"Heer-Fahrt" sehr wahrscheinlich von der lokalen Autorität (den sog.
Grund-Herren wie
Ritter oder
Grafen etc.) aus dem Kreis seiner
Amt-Männer bestimmt wurde, war innerhalb eines Fähnleins während des
Marsches oder im
Feld-Lager für die Durchsetzung der
Disziplin sowie der Wahrung von Recht und Ordnung nach den Regeln des
Feld- und Kriegs-Rechts (sog. Kapitularien) zuständig. Als Ankläger, Richter und Vollstrecker vereinte der Profoss somit die judikative und
exekutive Gewalt in einer Person und verfügte über außerordentliche Befugnisse bei der
Bestrafung und Disziplinierung der zur
Wehr-Pflicht mobilisierten Untertanen bzw. späteren
Söldner im Heer der
Lands-Knechte.
Mit der Vereinigung der einzelnen
Landes-Kontingente zum
Heer des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (HRR; siehe dazu Wikipedia) wurde aus der Runde der einzelnen Profosse ein General-Profoss oder "Feldgerichts-Schultheiß" bestimmt, der als "General-Gewaltiger" die
Kommando-Gewalt über sämtliche Profosse, deren
Stock-Meister,
Stecken-Knechte und dem
Schinder (Henker) sowie den Trabanten der
Feld-Hauptmänner. Obwohl der General-Profoss den sog.
Nicht-Kombattanten angehörte, zählte er während eines
Feld-Zuges neben dem
General-Feldzeugmeister und dem
General-Schanzmeister zu den höchst-gestellten
Zivilisten und stand im
Rang auf einer Stufe mit dem Feld-Hauptmann (mit dem sog.
"Zapfen-Streich" – dem Schlagen auf die Fässer der
Marketender – beendete er den Ausschank und setzte die Nacht-Ruhe durch). Aufgegriffene
Deserteure oder
Marodeure sowie Plünderer, Brand-Stifter, Diebe oder "Leichen-Fladerer", konnte er sofort hängen lassen.
Unter Friedrich Wilhelm I. (König in Preussen) wurde das Militär- und Polizei-Wesen im Jahr 1719 von der Justiz getrennt: Der General-Profoss übernahm zunehmend die Funktion eines Anklägers (bzw.
Militär-Staatsanwalts), der Haft-Befehle ausstellen und Delinquenten unter
Arrest stellen konnte; die eigentlichen Strafen wurden jedoch in Anlehnung an die schwedische Militär-Gerichtsbarkeit von sog. "Auditeuren" verhängt. Die Ausführung der Bestrafung blieb den nach wie vor in den einzelnen Regimentern stehenden Profossen (auch als Stock-Meister bezeichnet) überlassen, denen der für seinen sarkastischen Humor gefürchtete König
Uniformen-Röcke in der hell-grauen Farbe der
französischen Armee verpasste.
Ab dem 19. Jahrhundert – insbesondere mit den ab 1807 eingeleiteten
preussischen Heeres-Reformen und der Abschaffung des sog.
"Spießruten-Laufens" sowie der Stein-Hardenbergsche Reformen (siehe dazu Wikipedia), mit der die städtische
Polizei-Souveränität auf den Staat übertragen wurde – ging das Amt des General-Profosses in den meisten deutschen Klein-Staaten auf den General-Polizeimeister der Armee und damit auf einen regulären
Offizier im
Stabs-Dienst über, der anfänglich das Kommando über eine bestimmte Anzahl
abkommandierter Soldaten führte. In Anlehnung an die französische
"Gendarmerie impériale" wurde mit
A.K.O. vom 30. Juli 1812 dann die Aufstellung der
"Königlich Preussischen Land-Gendarmerie" befohlen, aus der die spätere
Feld-Gendarmerie hervor-ging.
Heute findet sich das Amt des General-Profoss in der
United States Army wieder; dort ist der "Provost Marshal General" Chef der Militär-Strafverfolgungsbehörde "Militär Criminal Investigation Command" (CID; siehe dazu
Wikipedia).
... siehe dazu auch WIKIPEDIA
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Königreich Preussen um 1753. "Regiments-Profoss." Abbildung aus der Serie: »Die Armee Friedrichs des Großen in ihrer Uniformierung« von Adolph (von) Menzel. (Quelle: ► Eigene Sammlung)
"Das ehrliche Gassenlaufen und die unehrliche Stäupung." Tafel 34 b von Daniel Chodowiecki aus dem oben von Menzel zitierten Werk »Elementarbuch für die Jugend…« von Johann Bernhard Basedow. (Dritter Band 1774; herausgegeben von Theodor Fritzsch; Verlagsbuchhandlung Leipzig 1909)
Königreich Preussen um 1840. "Gendarmen zu Fuß und zu Pferd. Unteroffiziere." Abbildung aus der Serie: »Das deutsche Bundesheer…« von Heinrich Ambros Eckert und Heinrich Maria Dietrich Monten. (Quelle: ► Eigene Sammlung)
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GEW |
Gewehr
Im Unterschied zum
Geschütz wurden im deutschen Sprach-Raum unter dem Begriff Gewehr bis etwa zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges (1618 bis 1648; siehe dazu WIKIPEDIA) sämtliche militärischen Gebrauchs-Waffen zusammengefasst, die am Mann getragen bzw. von diesem transportiert und ohne die Hilfe bzw. Unterstützung eines weiteren oder mehrerer Kameraden zum Zweck des Angriffs oder zur
Verteidigung in der Hand zum Einsatz gebracht werden konnten, womit neben den s.g. Trutz-Waffen auch Schutz-Waffen (wie bspw. das
Schild) in Betracht kommen.
Der Begriff Gewehr ist auf das althochdeutsche Wort "weri" zurückzuführen, was im frühen Mittelalter gleichsam Befestigung aber auch Verteidigung bedeutete.
Zu unterscheiden sind:
Mit der zunehmenden Verbreitung der
Feuer-Waffen im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts wurde der Begriff dann Sammel-Bezeichnung für alle Arten von langläufigen
Hand-Feuerwaffen. Anfänglich noch als "Feuer-Gewehr" vom Ober- und Unter-Gewehr abgegrenzt, erfasste die Kurzform "Gewehr" mit der Verdrängung der Stangen-Waffen und der Einführung des
Bajonetts bald gleichermaßen
Flinten und Büchsen, Kombinationen aus beiden (siehe
Jagd-Gewehre), als auch
Karabiner und
Stutzen. Heute steht der Begriff als Ober-Bezeichnung für sämtliche Arten von Hand-Feuerwaffen, zu deren Führung und Betätigung beide Hände benötigt werden
(
Mehrlade- und alle Arten von
Repetier-Gewehren,
Sturm-Gewehre,
Maschinen-Karabiner als auch
Maschinen-Gewehre etc.; siehe dazu auch
Lang-Waffen).
Die
Pistolen - insbesondere die kurzläufigen
Maschinen-Pistolen aller Art - werden als Waffen zum Selbstschutz nicht zu den Gewehren gerechnet.
... mehr zum Thema: KOMPENDIUM der Waffenkunde - Gewehr
... siehe dazu ausführlich WIKIPEDIA
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 Zur "Wehr" verwendete Hand-Waffen (Montage); von oben nach unten: ♦ römisches Kurz-Schwert (Gladius), 1. Jhd. u.Z. ♦ Rapier, 16./17. Jhd. ♦ Pike oder Spieß, 15. Jhd. ♦ Hellebarde, 16. Jhd. ♦ "Bowie Knife" ♦ Cavalry Saber, US-Army, 1840 ♦ Fusil de Chasse M 1728 mit... ♦ Bajonett M 1728/54 ♦ Suhler Doppelflinte (Simon) ♦ Gewehr 98 (Mauser M98) mit... ♦ Seitengewehr M 98/05 ♦ Sturmgewehr 44 ♦ Remington 870 "HARDWOOD HOME DEFENSE" ♦ Parade-Offiziers-Säbel, NVA (Quelle u.a.: ► WIKIPEDIA)
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GHE |
Gheyn, Jakob de
Niederländischer Glas-Maler, Graveur und Zeichner, später auch Landschafts- und Tier-Maler, Illustrator und Landschafts-Gärtner am Hof des Prinzen von Oranien.
* um 1565 in Antwerpen; † 29. März 1629 in Den Haag
... mehr zum Thema: KARTEI der Historien-Malerei
... siehe dazu ausführlich WIKIPEDIA
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 Jacobus de Geyn (rechts oben) mit Hendrik van Steenwyk und Sebastian Vrancx (Quelle: ► Wikipedia) |
GRU |
Gruppe
(engl.: Squad; franz.: Groupe de combat; russ.: Отделе́ние, Команда )
Allgemein versteht man unter einer Gruppe eine Teil-Formation einer militärischen Einheit (siehe dazu Einheiten und Verbände), die hierarchisch zwischen dem Trupp und dem Zug eingeordnet wird. Historisch ist die Gruppe eine feste Formation, die im 18. Jahrhundert aus den
Plänklern bzw. der
Schützen-Linie der
Infanterie hervorgegangen ist.
Als kleinste taktische Einheit ist die Gruppe in der Lage, Gefechtsaufgaben selbstständig zu übernehmen. Bei der Infanterie besteht die Gruppe in der Regel aus drei bis vier Trupps bzw. aus mindestens acht bis maximal zwölf bis fünfzehn
Soldaten samt einem
Unteroffizier als Gruppenführer. In modernen Armeen wird die Gruppe häufig noch um ein
Maschinen-Gewehr (MG) verstärkt und von einem gepanzerten Fahrzeug (siehe
Schützen-Panzer) transportiert. Drei bis vier Gruppen bilden einen Zug.
Bei der
Kavallerie - insbesondere bei den
Dragonern als berittene Infanterie - wurde die Gruppe aus drei s.g. "Abmärschen" zu jeweils vier Soldaten gebildet, die somit ebenfalls zwölf Soldaten zählte und dem Kommando eines Unteroffiziers unterstand.
Bei der
Artillerie versteht man unter einer Gruppe die Zusammenfassung mehrerer
Geschütze bzw.
Batterien unter einem gemeinsamen
Befehl zum sogenannten
"Gruppen-Feuer". Bei den
Pionieren werden Gruppen häufig nach Verwendung bzw. dem jeweils verwendeten Gerät (siehe militärisches
Gerät) formiert. Auf der Ebene von Verbänden und Truppenteilen versteht man unter einer Gruppe die
Heeresgruppe, die mehrere Armeen umfassen kann.
Mit dem Aufkommen der
Luftwaffe wurde die Gruppe ebenfalls zur Bezeichnung fliegender Verbände. Hier entspricht die Flieger-Gruppe in etwa der Ebene eines Bataillons. Die Flieger-Gruppe besteht aus drei
Staffeln zu neun bis zwölf
Flugzeugen samt
Stab und technischen bzw. rückwärtigen Diensten (Boden-Personal). Drei bis vier Flieger-Gruppen bilden ein
Geschwader.
... siehe dazu übersichtlich: Truppen-Teile
... siehe dazu ausführlich WIKIPEDIA
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Taktisches Zeichen:
Zeichen einer Gruppe.
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