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 ►  Parade der ►  preussischen "Garde du Corps" um 1815 in Berlin - Unter den Linden; Hintergrund-Illustration: ► Eduard Gaertner (Montage) 

feuer Lexikon - aleere bis ruppe

GAE

Gaertner, Johann Philipp Eduard

Deutscher Dekorations- und Porzellan-Maler, später erfolgreicher Architektur-, Historien- und Landschaftsmaler.

* 2. Juni 1801 in Berlin; † 22. Februar 1877 in Zechlin bei Rheinsberg


... mehr zum Thema: interner Link KARTEI der Historien-Malerei


... siehe dazu ausführlich externer Link WIKIPEDIA


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Gaertner
Eduard Gaertner
Selbstportrait

GEB

Gebrauchs-Waffen

Gebrauchs-Waffen bilden ein Gebiet der interner Link Waffen.

Als Gebrauchs-Waffen (auch interner Link Hand- oder Nahkampf-Waffen, früher interner Link Trutz-Waffen) werden alle Arten von Waffen oder waffenähnliche Gegenstände bezeichnet, die im Kampf "Mann gegen Mann" als unterstützendes Mittel Verwendung finden (gebraucht werden) können. Gebrauchs-Waffen werden von Einzel-Personen für interner Link Wach- und Schutz-Dienste bzw. Jagd- und Sport-Zwecke am Mann mitgeführt und im Sinn einer interner Link Ausbildung bzw. im Fall von interner Link Angriff und/oder interner Link Verteidigung zum Einsatz gebracht. Gebrauchs-Waffen sind somit Teil der persönlichen interner Link Ausrüstung.

Den Gebrauchs-Waffen zugeordnet werden folgende Komplexe:

Kriterien einer Gebrauchs-Waffe sind:

  • geringes Eigen-Gewicht
  • leicht und sicher transportabel
  • schnelle Einsatz-Bereitschaft
  • spezifische Bedienungs-Motorik
  • einfache Handhabung
  • zuverlässige Funktion
  • verletzende bzw. tödliche Wirkung

Werden Gebrauchs-Waffen an Angehörige von militärischen oder para-militärischen interner Link Einheiten ausgegeben, spricht man offiziell von interner Link Ordonnanz-Waffen. Werden Gebrauchs-Waffen an Bedienstete von staatlichen bzw. halb-staatlichen Einrichtungen oder Angestellte von privat-rechtlichen Organisationen ausgegeben, spricht man offiziell von interner Link Dienst-Waffen. Waffen, die speziell für die Anforderungen der Jagd gefertigt wurden bzw. einzig bei der Jagd Verwendung finden, werden als interner Link Jagd-Waffen bezeichnet. Waffen, die zum Zweck des sportlichen Trainings oder für Wettkämpfe gefertigt, optimiert oder modifiziert wurden, werden als Sport-Waffen bezeichnet.

Gebrauchs-Waffen kommen somit nicht unbedingt im Rahmen von kriegerischen Auseinandersetzungen zum Einsatz sondern dienen im alltäglichen Gebrauch in erster Linie Kräften mit militärischen Befugnissen oder polizeilichen Hoheits-Rechten zur Wahrung der öffentlichen Ordnung, Durchsetzung von Recht und Gesetz bzw. Sicherung der Zivil-Gesellschaft. Darüber hinaus werden Gebrauchs-Waffen (legal oder illegal) aber auch von Privat-Personen mit besonderem "Sicherheits- und Schutz-Bedürfnis" oder Vertretern des kriminellen Milieus bei der Durchführung von Straf-Taten geführt.


... mehr zum Thema: interner Link KATEGORISIERUNG der Waffen


... siehe dazu ausführlich externer Link WIKIPEDIA


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GEN

Profos
Profos
Abbildung aus der Serie: »Heereszug der Landsknechte« von Erhard Schoen (1491-1542)
(Quelle: ► »zeno.org«)

Profos
"Hinrichtung auf dem Schlachtfeld"
Illustration von Jost Amman (1539-1591) für das Werk »Kriegßbuch« - 3. Teil, Seite 32: "Von Schultheiß und Gericht" von Leonhard Fronsperger (1520-1575; im Jahr 1566 bzw. während des Ersten österreichischen Türken-Krieges zum Feldgerichts-Schultheiß ernannt).
(Quelle: ► »museum-digital:hessen« [Sammlung »Museum für Sepulkralkultur« Kassel, GER]; online komplett verfügbar ► in der »Bayerische Staatsbibliothek«)

General-Profoss (auch "General-Gewaltiger")

Mit der Expansion des interner Link fränkischen Reiches, das nach dem Untergang des west-römischen Reiches (siehe dazu externer Link Wikipedia) aus der Vereinigung der Sal- und Rhein-Franken unter dem Merowinger Chlodwig I. (466-511, ab 509 König; siehe dazu externer Link Wikipedia) in den Jahren um 500 hervor-gegangen war und zwischen dem 6. und 8. Jahrhundert die in den rechts-rheinischen Gebieten lebenden freien lokaler Link germanischen Stämme zwischen Weser und Elbe (Sachsen, Thuringer, Bajuwaren etc.) weitest-gehend unterworfen hatte, wurde auch das traditionelle interner Link Thing der Germanen – die öffentliche Versammlung freier Männer zur Entscheidungs-Findung, Rechts-Sprechung und Urteils-Verkündung – durch die wohl ab dem Jahr 507 in Anlehnung an das spät-römische interner Link Soldaten-Recht verfasste "Lex Salica" verdrängt. Diese Sammlung von Fall-Beispielen, die konkrete Straf-Taten beschreibt, die Palette der zu verhängenden Geld-Bußen oder Leib- und Lebens-Strafen benennt und in rund 300-jähriger Dokumentation stetig ergänzt wurde, beendete mit ihrer Einführung das germanische Gewohnheits-Recht. Zur Verwaltung der gewonnenen Provinzen setzten die Franken, die als vormalige interner Link "Foederati" Roms zentrale Elemente der spät-römischen Verwaltung übernommen hatten, sog. interner Link "Prévôten" ein (siehe dazu auch interner Link Prätoren), die den Vorsitz in den Rats-Versammlungen der Gemeinden und zusammen mit den interner Link Schöffen auch die Rechts-Sprechung in den Gerichts-Verhandlungen übernahmen. Mit dem Zivil-Amt des "Schultheiß" (von mndt.: Schult(h)eite; "Befehlender, der die Schuld heischt") endete dann auch die politische Selbst-Bestimmung.

Nach der Teilung des Franken-Reiches entwickelte sich aus dem fränkischen Prévôte in den interner Link Aufgeboten der frühen deutschen Klein-Staaten der sog. interner Link "Provoost" (auch Provost, später Profoss). Dieser Militär-Beamte, der bei Ausrufung der sog. interner Link "Heer-Fahrt" sehr wahrscheinlich von der lokalen Autorität (den sog. lokaler Link Grund-Herren wie interner Link Ritter oder lokaler Link Grafen etc.) aus dem Kreis seiner interner Link Amt-Männer bestimmt wurde, war innerhalb eines interner Link Fähnleins während des interner Link Marsches oder im interner Link Feld-Lager für die Durchsetzung der interner Link Disziplin sowie der Wahrung von Recht und Ordnung nach den Regeln des interner Link Feld- und Kriegs-Rechts (sog. Kapitularien) zuständig. Als Ankläger, Richter und Vollstrecker vereinte der Profoss somit die interner Link judikative und interner Link exekutive Gewalt in einer Person und verfügte über außerordentliche Befugnisse bei der interner Link Bestrafung und Disziplinierung der zur interner Link Wehr-Pflicht mobilisierten Untertanen bzw. späteren interner Link Söldner im Heer der interner Link Lands-Knechte.

Mit der Vereinigung der einzelnen interner Link Landes-Kontingente zum interner Link Heer des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (HRR; siehe dazu externer Link Wikipedia) wurde aus der Runde der einzelnen Profosse ein General-Profoss oder "Feldgerichts-Schultheiß" bestimmt, der als "General-Gewaltiger" die interner Link Kommando-Gewalt über sämtliche Profosse, deren interner Link Stock-Meister, interner Link Stecken-Knechte und dem interner Link Schinder (Henker) sowie den interner Link Trabanten der interner Link Feld-Hauptmänner. Obwohl der General-Profoss den sog. interner Link Nicht-Kombattanten angehörte, zählte er während eines interner Link Feld-Zuges neben dem interner Link General-Feldzeugmeister und dem interner Link General-Schanzmeister zu den höchst-gestellten interner Link Zivilisten und stand im interner Link Rang auf einer Stufe mit dem Feld-Hauptmann (mit dem sog. interner Link "Zapfen-Streich" – dem Schlagen auf die Fässer der interner Link Marketender – beendete er den Ausschank und setzte die Nacht-Ruhe durch). Aufgegriffene interner Link Deserteure oder interner Link Marodeure sowie Plünderer, Brand-Stifter, Diebe oder "Leichen-Fladerer", konnte er sofort hängen lassen.

Unter interner Link Friedrich Wilhelm I. (König in Preussen) wurde das Militär- und Polizei-Wesen im Jahr 1719 von der Justiz getrennt: Der General-Profoss übernahm zunehmend die Funktion eines Anklägers (bzw. interner Link Militär-Staatsanwalts), der Haft-Befehle ausstellen und Delinquenten unter interner Link Arrest stellen konnte; die eigentlichen Strafen wurden jedoch in Anlehnung an die schwedische Militär-Gerichtsbarkeit von sog. interner Link "Auditeuren" verhängt. Die Ausführung der Bestrafung blieb den nach wie vor in den einzelnen interner Link Regimentern stehenden Profossen (auch als Stock-Meister bezeichnet) überlassen, denen der für seinen sarkastischen Humor gefürchtete König interner Link Uniformen-Röcke in der hell-grauen Farbe der interner Link französischen Armee verpasste.

Ab dem 19. Jahrhundert – insbesondere mit den ab 1807 eingeleiteten interner Link preussischen Heeres-Reformen und der Abschaffung des sog. interner Link "Spießruten-Laufens" sowie der Stein-Hardenbergsche Reformen (siehe dazu externer Link Wikipedia), mit der die städtische interner Link Polizei-Souveränität auf den Staat übertragen wurde – ging das Amt des General-Profosses in den meisten deutschen Klein-Staaten auf den General-Polizeimeister der interner Link Armee und damit auf einen regulären interner Link Offizier im interner Link Stabs-Dienst über, der anfänglich das Kommando über eine bestimmte Anzahl interner Link abkommandierter Soldaten führte. In Anlehnung an die französische lokaler Link "Gendarmerie impériale" wurde mit interner Link A.K.O. vom 30. Juli 1812 dann die Aufstellung der interner Link "Königlich Preussischen Land-Gendarmerie" befohlen, aus der die spätere lokaler Link Feld-Gendarmerie hervor-ging.

Heute findet sich das Amt des General-Profoss in der interner Link United States Army wieder; dort ist der "Provost Marshal General" Chef der Militär-Strafverfolgungsbehörde "Militär Criminal Investigation Command" (CID; siehe dazu externer Link Wikipedia).


... siehe dazu auch externer Link WIKIPEDIA


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Menzel - Profoss
Königreich Preussen um 1753.
"Regiments-Profoss."
Abbildung aus der Serie: »Die Armee Friedrichs des Großen in ihrer Uniformierung« von Adolph (von) Menzel.
(Quelle: ► Eigene Sammlung)

Gassen-Laufen
"Das ehrliche Gassenlaufen und die unehrliche Stäupung."
Tafel 34 b von Daniel Chodowiecki aus dem oben von Menzel zitierten Werk
»Elementarbuch für die Jugend…« von Johann Bernhard Basedow.
(Dritter Band 1774; herausgegeben von Theodor Fritzsch; Verlagsbuchhandlung Leipzig 1909)

Gendarmen
Königreich Preussen um 1840.
"Gendarmen zu Fuß und zu Pferd. Unteroffiziere."
Abbildung aus der Serie: »Das deutsche Bundesheer…« von Heinrich Ambros Eckert und Heinrich Maria Dietrich Monten.
(Quelle: ► Eigene Sammlung)

GEW

Gewehr

Im Unterschied zum lokaler Link Geschütz wurden im deutschen Sprach-Raum unter dem Begriff Gewehr bis etwa zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges (1618 bis 1648; siehe dazu externer Link WIKIPEDIA) sämtliche militärischen interner Link Gebrauchs-Waffen zusammengefasst, die am Mann getragen bzw. von diesem transportiert und ohne die Hilfe bzw. Unterstützung eines weiteren oder mehrerer Kameraden zum Zweck des interner Link Angriffs oder zur interner Link Verteidigung in der Hand zum Einsatz gebracht werden konnten, womit neben den s.g. interner Link Trutz-Waffen auch interner Link Schutz-Waffen (wie bspw. das interner Link Schild) in Betracht kommen.

Der Begriff Gewehr ist auf das althochdeutsche Wort "weri" zurückzuführen, was im frühen interner Link Mittelalter gleichsam Befestigung aber auch Verteidigung bedeutete.

Zu unterscheiden sind:

Mit der zunehmenden Verbreitung der interner Link Feuer-Waffen im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts wurde der Begriff dann Sammel-Bezeichnung für alle Arten von langläufigen interner Link Hand-Feuerwaffen. Anfänglich noch als "Feuer-Gewehr" vom Ober- und Unter-Gewehr abgegrenzt, erfasste die Kurzform "Gewehr" mit der Verdrängung der interner Link Stangen-Waffen und der Einführung des interner Link Bajonetts bald gleichermaßen interner Link Flinten und interner Link Büchsen, Kombinationen aus beiden (siehe interner Link Jagd-Gewehre), als auch interner Link Karabiner und interner Link Stutzen. Heute steht der Begriff als Ober-Bezeichnung für sämtliche Arten von Hand-Feuerwaffen, zu deren Führung und Betätigung beide Hände benötigt werden (interner Link Mehrlade- und alle Arten von interner Link Repetier-Gewehren, interner Link Sturm-Gewehre, interner Link Maschinen-Karabiner als auch interner Link Maschinen-Gewehre etc.; siehe dazu auch interner Link Lang-Waffen).

Die interner Link Pistolen - insbesondere die kurzläufigen interner Link Maschinen-Pistolen aller Art - werden als interner Link Waffen zum Selbstschutz nicht zu den Gewehren gerechnet.


... mehr zum Thema: interner Link KOMPENDIUM der Waffenkunde - Gewehr


... siehe dazu ausführlich externer Link WIKIPEDIA


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Gewehr
Zur "Wehr" verwendete Hand-Waffen (Montage);
von oben nach unten:
♦ römisches Kurz-Schwert (Gladius), 1. Jhd. u.Z.
♦ Rapier, 16./17. Jhd.
♦ Pike oder Spieß, 15. Jhd.
♦ Hellebarde, 16. Jhd.
♦ "Bowie Knife"
♦ Cavalry Saber, US-Army, 1840
♦ Fusil de Chasse M 1728
   mit...
♦ Bajonett M 1728/54
♦ Suhler Doppelflinte (Simon)
♦ Gewehr 98 (Mauser M98)
   mit...
♦ Seitengewehr M 98/05
♦ Sturmgewehr 44
♦ Remington 870
   "HARDWOOD HOME DEFENSE"
♦ Parade-Offiziers-Säbel, NVA
(Quelle u.a.: ► WIKIPEDIA)

GHE

Gheyn, Jakob de

Niederländischer Glas-Maler, Graveur und Zeichner, später auch Landschafts- und Tier-Maler, Illustrator und Landschafts-Gärtner am Hof des Prinzen von Oranien.

* um 1565 in Antwerpen; † 29. März 1629 in Den Haag


... mehr zum Thema: interner Link KARTEI der Historien-Malerei


... siehe dazu ausführlich externer Link WIKIPEDIA


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Gheyn
Jacobus de Geyn (rechts oben)
mit Hendrik van Steenwyk und Sebastian Vrancx
(Quelle: ► Wikipedia)

 GRU

Gruppe

(engl.: Squad; franz.: Groupe de combat; russ.: Отделе́ние, Команда )

Allgemein versteht man unter einer Gruppe eine Teil-Formation einer militärischen Einheit (siehe dazu interner Link Einheiten und Verbände), die hierarchisch zwischen dem interner Link Trupp und dem interner Link Zug eingeordnet wird. Historisch ist die Gruppe eine feste Formation, die im 18. Jahrhundert aus den interner Link Plänklern bzw. der interner Link Schützen-Linie der interner Link Infanterie hervorgegangen ist.

Als kleinste taktische interner Link Einheit ist die Gruppe in der Lage, Gefechtsaufgaben selbstständig zu übernehmen. Bei der Infanterie besteht die Gruppe in der Regel aus drei bis vier Trupps bzw. aus mindestens acht bis maximal zwölf bis fünfzehn interner Link Soldaten samt einem interner Link Unteroffizier als Gruppenführer. In modernen Armeen wird die Gruppe häufig noch um ein interner Link Maschinen-Gewehr (MG) verstärkt und von einem gepanzerten Fahrzeug (siehe interner Link Schützen-Panzer) transportiert. Drei bis vier Gruppen bilden einen Zug.

Bei der interner Link Kavallerie - insbesondere bei den interner Link Dragonern als berittene Infanterie - wurde die Gruppe aus drei s.g. interner Link "Abmärschen" zu jeweils vier Soldaten gebildet, die somit ebenfalls zwölf Soldaten zählte und dem Kommando eines Unteroffiziers unterstand.

Bei der interner Link Artillerie versteht man unter einer Gruppe die Zusammenfassung mehrerer interner Link Geschütze bzw. interner Link Batterien unter einem gemeinsamen interner Link Befehl zum sogenannten interner Link "Gruppen-Feuer". Bei den interner Link Pionieren werden Gruppen häufig nach Verwendung bzw. dem jeweils verwendeten Gerät (siehe militärisches interner Link Gerät) formiert. Auf der Ebene von interner Link Verbänden und Truppenteilen versteht man unter einer Gruppe die interner Link Heeresgruppe, die mehrere interner Link Armeen umfassen kann.

Mit dem Aufkommen der interner Link Luftwaffe wurde die Gruppe ebenfalls zur Bezeichnung fliegender Verbände. Hier entspricht die Flieger-Gruppe in etwa der Ebene eines interner Link Bataillons. Die Flieger-Gruppe besteht aus drei interner Link Staffeln zu neun bis zwölf interner Link Flugzeugen samt interner Link Stab und technischen bzw. rückwärtigen Diensten (Boden-Personal). Drei bis vier Flieger-Gruppen bilden ein interner Link Geschwader.


... siehe dazu übersichtlich: interner Link Truppen-Teile


... siehe dazu ausführlich externer Link WIKIPEDIA


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 Taktisches Zeichen:

Siehe dazu ausführlich
Taktische Zeichen.
Symbol Einheit
Zeichen einer Gruppe.



Letzte Änderung 18.09.2025: Eintrag General-Profoss

Besuche seit dem 01. Dezember 2015

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